ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Tribus Business GMBH
Sparte SARS-CoV-2-Testungen
(Fassung vom 22.02.2021)
1. ALLGEMEINES
1.1. Zum Nachweis von SARS-CoV-2 führt die Tribus Business GmbH, Quellenstraße 72/3, 1100 Wien, FN 334140h, an ihren Kunden in Form von Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP), Antigen-Tests und Antikörper-Tests Untersuchungen durch. Die Basis dieser Untersuchungen (Tests) unterliegen ausschließlich der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachstehend kurz „AGB“) der Tribus Business GmbH. Alle Verträge mit den angebotenen Leistungen zwischen Kunden und Tribus Business GmbH basieren auf diese AGB und sind sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Geschäfte verbindlich. Auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.2. Die Auftragserteilung an die Tribus Business GmbH besagt zugleich die Anerkennung dieser AGB.
1.3. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen sind nur und ausschließlich nur dann zulässig wenn dies von den Geschäftsführern der Tribus Business GmbH schriftlich unterfertigt wurde.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Folgende Testungsmöglichkeiten werden von Tribus Business GmbH angeboten:
2.1.1. Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP);
2.1.2. Antigen Schnelltest;
2.1.3. Antikörper Schnelltest;
2.2. Angebote die durch Tribus Business GmbH nicht als verbindlich angemerkt sind, sind unverbindlich.
2.3. Mit Erteilung eines Auftrags durch den Kunden zur Durchführung einer Testung mittels eines Nukleinsäureamplifikationsverfahrens (RT-LAMP), Antigen-Tests oder eines Antikörpertests zum Nachweis von SARS-CoV-2 oder sonstige Dienstleistungen an die Tribus Business GmbH durch physischer oder elektronischer Abgabe des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars kommt der Vertrag zustande, womit der Kunde auch die gegenständlichen AGB akzeptiert und anerkannt.
2.4. Wenn nicht explizit anders angeführt, sind die Preise in EURO angegeben.
2.5. Durch Bezahlung der von Tribus Business GmbH angebotenen Dienstleistung stimmt der Kunde den AGBs ausdrücklich zu.
3. UNTERSUCHUNGEN, DEREN DURCHFÜHRUNG UND ERGEBNISVORGEHENSWEISE
3.1. Die Tribus Business GmbH führt Tests nur an Personen durch, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Die Auftragserteilung ist somit zugleich die Bestätigung durch den Kunden, an keinen Symptomen zum Zeitpunkt der Testung zu erleiden.
3.2. Die angebotenen Untersuchungen durch Tribus Business GmbH in Form von Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP), Antigen-Tests und Antikörpertests zum Nachweis von SARS-CoV-2 werden durch geschultes Personal entsprechend den Herstellervorgaben und fachgerecht durch.
3.3. Bei einer Testung durch das Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP) beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel fünf Stunden. Hingegen bei Antigen-Tests und Antikörpertests beträgt die voraussichtliche Bearbeitungszeit zum Nachweis von SARS-CoV-2 beträgt in der Regel 15 Minuten. Die angegebenen Zeiten verstehen sich als Richtwerte, deshalb sind Verzögerungen im angemessenen Bereich zulässig.
3.4. Folgendes ist hinsichtlich des Testergebnisses zu beachten:
3.4.1. Antigen-Tests sind nicht mit den Testergebnissen eines PCR-Tests vergleichbar.
3.4.2. Antigen-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 verfügen über keine 100%ige Sensibilität, deswegen kann eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nicht zu 100% ausgeschlossen werden.
3.4.3. Sofern von zuständigen Behörden oder 1450 angeordnet muss bei einem positiven Antigen-Tests zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt werden.
3.4.4. Antikörper-Tests dienen dazu, um festzustellen ob bereits ein Kontakt mit SARS-CoV-2 und eine nicht garantierte Bildung von Antikörpern stattgefunden hat.
3.4.5. Antikörper-Tests erfassen zwei verschiedene Antikörper:
-
- IgM Antikörper: diese werden in der Regel 5-100 Tage nach Beginn einer Infektion gebildet und sterben schnell wieder ab
- IgG Antikörper: werden nach Infektion verspätet gebildet, sterben sehr spät ab, womit Infektionen, vor Monaten nachgewiesen können
3.4.6. Das Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP) verschafft das Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit – gibt aber trotzdem nicht 100%-ige Garantie über die Richtigkeit des Ergebnisses, weshalb auch die Infektion nicht zu 100% ausgeschlossen werden kann.
3.5. Das Testergebnis kann von Tribus Business GmbH dem Kunden postalisch, elektronisch oder persönlich an der Teststelle übermittelt werden.
3.6. Ungeachtet dessen ob Antigen-Test oder Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP) verpflichtet sich der Kunde bei einem positiven Testergebnis sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, für eine Verständigung 1450 anzurufen und einen PCR-Test durchführen zu lassen, falls das Ergebnis durch ein Antigen-Test erzielt wurde und dies durch die zuständigen Behörden bzw. 1450 angeordnet wird.
3.7. Ein Nichteinhalten der behördlichen Maßnahmen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
4.1. Die Haftung der Tribus Business GmbH für Schäden jeglicher Art ist generell auf den Betrag in Höhe des Auftragswertes beschränkt.
4.2. Gewährleistet wird durch die Tribus Business GmbH, dass die Untersuchungen durch geschultes Personal entsprechend den Herstellervorgaben und fachgerecht durchgeführt werden.
4.3. Die Tribus Business GmbH kann für die Richtigkeit der Ergebnisse welcher durch die Testungen durch Nukleinsäureamplifikationsverfahren (RT-LAMP), Antigen-Tests und durch Antikörpertests keine Garantie übernehmen.
4.4. Die Tribus Business GmbH haftet nicht für Mängel, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
4.5. Die Tribus Business GmbH haftet nicht für Verletzungen des Kunden im Nasen- und Rachenraum, die bei der fachgerechten Durchführung von jeglichen Testungen entstehen können.
4.6. Die Tribus Business GmbH haftet nicht für Komplikationen bei Kunden trotz eines negativen Testergebnisses an SARS-CoV-2.
4.7. Die Tribus Business GmbH haftet nicht für Komplikationen bei Kontaktpersonen des Kunden trotz eines negativen Testergebnisses an SARS-CoV-2.
4.8. Die Tribus Business GmbH haftet nicht für Komplikationen bei Kunden oder Dritten, durch ein unrichtiges positives oder negatives Testergebnis zum Nachweis von SARS-CoV-2.
4.9. Die Tribus Business GmbH haftet nicht für Probleme die durch die falsche Auswahl des Testverfahrens entstehen, wie z.B. bei Flugreisen. Für die richtige Auswahl des Testverfahrens haftet der Kunde.
5. DATENSCHUTZ
5.1. Tribus Business GmbH speichert und verarbeitet Kundendaten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Datenschutzerklärungen der Tribus Business GmbH entsprechend. Das Recht für den Kunden auf kostenlose Löschung, Aktualisierung und Auskunft seiner Daten besteht jederzeit.
5.2. Untersuchungsergebnisse werden nur Kunden übergegen. Bei positivem Ergebnis wird das Ergebnis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich den zuständigen Behörden übermittelt.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1. Falls eine oder mehrere der Geschäftsbedingungen (der AGB) ganz oder teilweise undurchführbar sein oder werden, so werden einstimmig beide Parteien diese durch eine konforme Bedingung ersetzen.
6.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
6.3. Jeglicher Bestandteil aller Verträge und jegliche Unstimmigkeit zwischen Tribus Business GmbH und Kunden unterliegen dem österreichischen Recht und dem UN-Kaufrecht und wird im Falle eines gerichtlichen Prozedere in einem österreichischen Gericht am Firmensitz der Tribus Business GmbH bearbeitet.